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Das apostolische Glaubensbekenntnis, Credo der Frühkirche

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Ein Glaubensbekenntnis der Frühkirche

Das apostolische Glaubensbekenntnis : ist das ein Begriff für Sie ?

Jahrhunderte lang wurde es aufgesagt und wird heute noch verkündigt in der katholischen Kirche, in den von der protestantischen Reformation abstammenden Kirchen, worunter auch die evangelikalen Gemeinden gezählt werden. Wurde dieses apostolische Glaubensbekenntnis im geminsamen Einverständnis von den Aposteln beim Jerusalemer Konzil verfasst ? Nein, das ist nichts mehr al seine fromme Sage.

Was ist dann das apostolische Glaubensbekenntnis ?

Es ist ein in Latein verfasstes Glaubensbekenntnis, das die Wahrheiten enthält, die ein Neubekehrter am Tag seiner Taufe braucht, um seinen Glauben öffentlich zu bekennen.

Es wurde erstmals Ende des 4. Jahrhunderts von Rufinus von Aquilea, in Norditalien, bei Venedig niedergeschrieben. Dann wurde es vielleicht nach einigen Zwischenstufen im 8. Jahrhundert von Pirmin von Reichenau, bei Konstanz ergänzt.

Schließlich wurde es im 9. Jahrhundert « kanonisiert », d.h. öffentlich von Karl dem Großen anerkannt und sollte in der ganzen lateinsprachigen Kirche des westlichen Mittelmeerrraums angewandt werden. Im östlichen Teil war Griechisch die Kirchensprache.

Ein Kommentar der Ausdrücke des « apostolischen Glaubensbekenntnisses », mit seinen Veränderungen und Zusätzen, gibt zu verstehen, wie die christliche Lehre in den ersten Jahrhunderten der Kirche zustande gekommen ist. Er lässt auch erkennen, dass die Glaubenslehren oft auch durch eine gegensätzliche Überlegung gegen die ketzerischen Strömungen festgelegt werden.

In einer Reihe von aufeinanderfolgenden Fortsetzungen werden wir jede lateinische Behauptung dieses  Glaubensbekenntnisses  durchnehmen, aber bitte, keine Angst, alles wird übersetzt werden.

CREDO IN DEUM PATREM OMNIPOTENTEM / ICH GLAUBE AN GOTT, DEN ALLMÄCHTIGEN VATER

Wie in allen lateinischen und griechischen Texten gibt das erste Wort (incipit) den Titel und das Thema des darauffolgenden Texts an, hier also ein Glaubensbekenntnis : « ich glaube ».

Im Gegensatz zu anderen gemeinschaftlichen christlichen Glaubensbekenntnissen, die in der Mehrzahl gehalten werden,  wie z. B. das (lateinische) Bekenntnis von Nizea-Konstantinopel oder dasjenige (griechische ) von Athanasius, war das « apostolische Glaubensbekenntnis » ein persönliches Bekenntnis für die Taufe, also in der 1. Person des Sigulars.

Die anderen Religionen dieser Zeit, auch die jüdische, waren an die Staatsangehörigkeit, an die ethnische Zugehörigkeit gebunden. Sie wurden ganzheitlich anerkannt, ohne dass eine persönliche Zustimmung notwendig gewesen wäre. Auch ein römischer Staatsbürger brauchte seine Zustimmung zur römischen herkömmlichen, von den Ahnen geerbten Religion nicht persönlich auszudrücken.

Die christliche Kirche wurde 380 öffentlich von Kaiser Theodosius, nach langen Jahrhunderten Verfolgung , anerkannt. Dann wurde das Heidentum verboten und alle römischen  Staatsbüger wurden gezwungen, den christlichen Glauben zu übernehmen. Die Unterscheidung zwischen bekenntnisneutraler Staatsbürgerschaft und religiöser durch die Taufe ausgedrückter Bindung blieb weiterhin bestehen, selbst als dieser Unterschied später verschwommener wurde.

Fortsetzung folgt

C.S.